Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat dem TSV Buchbach den 8:1 (5:0)- Sieg in der 1. Hauptrunde des Toto-Pokal-Wettbewerbs aberkannt und die Partie zu Gunsten des TSV Geiselbullach gewertet: Der Regionalligist aus Buchbach hatte am vergangenen Sonntag im Toto-Pokal-Spiel einen Akteur eingesetzt, der aufgrund einer Roten Karte und der daraus zwingend resultierenden Sperre nicht hätte spielen dürfen. Weil der Platzverweis aus einem Freundschaftsspiel im Ausland resultiert, war die Sperre nicht in der deutschen Spielverwaltung hinterlegt.
Der TSV Buchbach hat das Urteil des Sportgerichts Bayern bereits akzeptiert. Demzufolge zieht nun der TSV Geiselbullach in die 2. Toto-Pokal-Hauptrunde ein. Der Bezirksligist, Toto-Pokal-Sieger im Kreis Zugspitze, ist damit der einzige im Wettbewerb verbleibende Kreissieger, der sich bei der Auslosung an diesem Donnerstag (10.30 Uhr, live auf dem Instagram-Kanal des BFV) gemäß des "Wunschlos"-Prinzips seinen Zweitrunden-Kontrahenten aussuchen darf.