Entlastung für alle Lizenzinhaber*innen und die betroffenen Vereine: Alle BLSV-Übungsleiterausweise und DFB-Lizenzen, die für die Beantragung der Vereinspauschale 2020 gültig gewesen sind, sind auch für die Vereinspauschale 2022 weiterhin förderberechtigt. Die wegen der Corona-Pandemie beschlossene Sonderregelung aus dem Jahr 2020 wurde nun auch für 2021 verlängert.
Konkret bedeutet dies, dass alle Lizenzen mit einer Gültigkeit bis 2020, 2021, 2022 oder länger auch in diesem Jahr für die Vereinspauschale anerkannt werden. Trainerinnen und Trainer müssen ihre Lizenz somit erst bis spätestens zum 31. Dezember 2022 verlängern.
Hintergrund: Die Vereinspauschale
Die Vereinspauschale wird jährlich unter Beachtung der Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern zur Unterstützung des Sportbetriebs der Vereine ausgereicht. Die Höhe der den jeweiligen Vereinen zustehenden Vereinspauschale wird mithilfe sogenannter Mitgliedereinheiten ermittelt, wobei Mitgliedschaften von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Einsatz von Übungsleiterlizenzen besonders stark gewichtet werden.