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Infothek SpielPlus
Quelle: Andreas Brückmann

Bezirks-Vorsitzender Thomas Graml hat für Stehplatzverbot kein Verständnis

Aktualisierungsdatum:
  • 18.06.2021
  • 15:32

 

Bezirks-Vorsitzender Thomas Graml hat für Stehplatzverbot kein Verständnis – Kreisverwaltungsbehörden können Ausnahmegenehmigungen erteilen – Brief an die Landrätin und Landräte sowie Oberbürgermeisterin und Oberbürgermeister

Regensburg/ Raigering: Die absurde Diskussion um die Stehplätze auf den bayerischen Fußballplätzen lässt auch den Oberpfälzer Bezirks-Vorsitzenden Thomas Graml keine Ruhe. Er hat sich daher mit einem Brief an die Oberbürgermeisterin und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und an die Landrätin und Landräte im Fußballbezirk Oberpfalz gewendet.

Hintergrund ist, dass aufgrund dem aktuell gültigen Rahmenkonzept Sport in Verbindung mit der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zwar 500 Zuschauer und Zuschauerinnen bei Fußballspielen im Freien erlaubt sind, aber ausschließlich auf fest zugewiesenen Sitzplätzen. Stehplätze sind verboten. Für Kopfschütteln sorgt vor allem, dass im Gegensatz dazu in Sporthallen, bei wissenschaftlich belegtem höherem Infektionsrisiken, bis zu 1000 Gäste auf Stehplätzen gestattet sind.

Thomas Graml erinnerte die Oberbürgermeister und Landräte daran, dass nur wenige Fußballplätze in der Oberpfalz über größere Sitztribünen verfügen und somit die Mehrzahl der Vereine auf die Genehmigung von Stehplätzen angewiesen sind. Die Kreisverwaltungsbehörden haben gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Möglichkeit Ausnahmen zu bewilligen.

„Wir werden unseren 412 Vereinen auf den anstehenden Spielgruppentagungen empfehlen, bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen“, kündigte der Oberpfälzer Fußballchef den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern an.

Die Außenlinie eines Fußballfeldes hat eine durchschnittliche Länge von 300 Metern. 150 Personen können damit bei Einhaltung der Abstandsregelung problemlos und sicher ein Spiel verfolgen, rechnet Thomas Graml vor. „Wünschenswert wäre es natürlich, wenn wir für den gesamten Fußballbezirk Oberpfalz eine einheitliche Auslegung hinbekommen würden“.

Die erste Reaktion kam prompt. „Die Botschaft ist angekommen und ihre Argumentation ist durchaus nachvollziehbar“, teilte Landrat Richard Reisinger (Amberg-Sulzbach) als Vorsitzender beim Bezirksverband Oberpfalz des Bayerischen Landkreistags mit. Im Rahmen einer Videokonferenz mit Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Innen-Staatssekretär Gerhard Eck sprach er am heutigen Freitag (18.06.2021) die Problematik an. Reisinger halte es für wenig zweckdienlich, für jeden einzelnen Verein je eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. „Hier erwarte auch ich eine generelle Regelung.“

Foto: Bezirks-Vorsitzender Thomas Graml hofft auf Genehmigungen für Stehplätze auf den oberpfälzer Fußballplätzen. Foto © Andreas Brückmann

Wünschenswert wäre es natürlich, wenn wir für den gesamten Fußballbezirk Oberpfalz eine einheitliche Auslegung hinbekommen würden!
Thomas Graml, Bezirks-vorsitzender Oberpfalz

Bezirks-Vorsitzender

Oberpfalz

Mitglied Verbandsvorstand

Bayerischer Fußball-Verband
Thomas Graml
Franz-Josef-Strauß-Allee 22
93053 Regensburg
E-Mail:
Email senden
Mobil: 01728114541
Fax gesch.: 03222 2499297

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