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Passrecht Junior(inn)en

Für Nachwuchsspieler(innen) gelten andere Fristen und Wechselbestimmungen als bei den Erwachsenen (mit Ausnahme von älteren A-Junioren und älteren B-Juniorinnen).

Spieler(innen) des älteren A-Junioren-Jahrgangs und des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs unterliegen den Bestimmungen der Spielordnung, werden also passrechtlich wie Herren- bzw. Frauenspieler behandelt.

Für ältere A-Junioren und ältere B-Juniorinnen gilt allerdings zusätzlich folgende Bestimmung:

Das Spielrecht bzw. einen Spielerpass kann ein älterer A-Junior bzw. eine ältere B-Juniorin für den neuen Verein nur erhalten, wenn dieser mit einer Mannschaft oder einer Spielgemeinschaft an Verbandsspielen in dieser Altersklasse teilnimmt bzw. bei einem Wechsel im Zeitraum vom 01. Juni bis 15. Juli der Verein ein A-Junioren-/B-Juniorinnen-Team (oder eine -Spielgemeinschaft) für das folgende Spieljahr gemeldet hat. Mit den vollständigen Vereinswechselunterlagen ist dabei zusätzlich eine Erklärung über die Teilnahme eines A-Junioren- bzw. B-Juniorinnenteams am Verbandsspielbetrieb bzw. Meldung für das folgende Spieljahr mit einzureichen.
Dies gilt nicht,
- wenn ältere A-Junioren/ältere B-Juniorinnen zu ihrem ursprünglichen Verein zurückwechseln. In diesem Fall hat der antragstellende Verein die Dauer des Spielrechts in den Altersklassen C oder B (bei Junioren) bzw. D oder C (bei Juniorinnen) nachzuweisen. Eine diesbezüglich lautende, den Tatsachen entsprechende Erklärung ist zusammen mit den vollständigen Vereinswechselunterlagen einzusenden;
- wenn der ältere A-Junior im abgebenden Verein keine Spielmöglichkeit (mehr) bei den A-Junioren besitzt und der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt (nur bei Junioren).

Das Privatspielrecht wird bei Einreichung der kompletten Unterlagen ohne Wartezeit erteilt. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Wechsels oder auf die Zustimmung oder Nichtzustimmung des abgebenden Vereins an. Passrechtlich sind Privatspiele bspw. Freundschaftsspiele, Spiele ohne Aufstiegsrecht und Hallenturniere.

Das Verbandsspielrecht beginnt mit Eingang der gesamten Vereinswechselunterlagen beim Bayerischen Fußball-Verband, soweit eine Wartezeit oder eine Sperrstrafe des Spielers nicht mehr anzusetzen ist. Verbandsspiele sind alle Spiele mit Aufstiegsrecht, Entscheidungsspiele und beispielsweise Pokalspiele des A-Junioren-BFV-Pokals.

  • Spielrechtserteilung für Verbandsspiele

    Abmeldung zwischen 01. Juni bis 15. Juli eines Jahres und Eingang des Passantrages bis 30. September des gleichen Jahres (Vereinswechsel im Sommer):

    Bei Zustimmung:

    • Ab Eingang der kompletten Unterlagen, frühestens ab 1. August

    Bei Nicht-Zustimmung:

    • Jüngere A- bis D-Junioren bzw. jüngere B- bis D-Juniorinnen: 3 Monate Wartezeit ab dem Tag nach der Abmeldung
    •  E-Junioren/-innen und jünger: ab Eingang der kompletten Unterlagen, frühestens ab 1. August

    Bei nachträglicher Zustimmung (muss bis 30. September beim BFV eingegangen sein):

    • Ab Tag des Eingangs der nachträglichen Zustimmung, frühestens ab 1. August

    Abmeldung nach dem 15. Juli (ab 16. Juli und später bis zum 31. Mai des Folgejahres) und/oder Eingang des Passantrages nach dem 30. September (Vereinswechsel während des Spieljahres):

    Bei Zustimmung:

    • 3 Monate Wartezeit ab Tag nach der Abmeldung

    Bei Nicht-Zustimmung:

    • 6 Monate Wartezeit ab Tag nach der Abmeldung

    (Anmerkung: In der Altersklasse der E- und F-Junioren/-innen reicht für Meisterschaftsspiele passrechtlich das Spielrecht für Privatspiele aus. Ab der Altersklasse der D-Junioren/-innen ist für Meisterschaftsspiele passrechtlich das Spielrecht für Verbandsspiele erforderlich.)

    Bei nachträglicher Zustimmung:

    • 3 Monate Wartezeit ab Tag nach der Abmeldung
  • Ausbildungsentschädigung
    • Ausbildungs-/Förderentschädigung Junior(inn)en
      PDF 111.78 KB

  • Wegfall der Wartezeit

    Die Wartezeit für Verbandsspiele kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen, ohne dass es zum Vereinswechsel der Zustimmung des abgebenden Vereins bedarf. Die wichtigsten davon sind:

    • Wenn Junioren-/innen nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt haben (weder Privat- noch Freundschaftsspiele). Ein/e entsprechende/r Nachweis bzw. Bestätigung vom bisherigen Verein ist zusammen mit dem Vereinswechselantrag einzureichen.
    • Bei nachgewiesenem Umzug (Wechsel des Wohnortes oder des Hauptwohnsitzes innerhalb einer Ortschaft), wenn die Spielerlaubnis innerhalb von drei Monaten nach dem Tag des Umzugs beantragt wurde und wenn der neue Verein dem neuen Hauptwohnsitz deutlich näher liegt als der bisherige Verein. Die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes über den erfolgten Umzug ist mit einzureichen.
    • Wenn sich der bisherige Verein oder dessen Fußballabteilung aufgelöst hat oder der Verein in einer Juniorenaltersklasse den Verbandsspielbetrieb eingestellt hat und auch in der nächsthöheren Juniorenaltersklasse am Verbandsspielbetrieb nicht teilnimmt. Bei A-Junioren bzw. B-Juniorinnen, wenn der Verein in diesen Altersklassen mit keiner Mannschaft am Verbandsspielbetrieb teilnimmt oder sie zurückzieht. Die Wartezeit entfällt nicht für solche Junioren/-innen, deren Abmeldung für die Zurückziehung einer Mannschaft mitursächlich war. Eine Bestätigung des bisherigen Vereins ist mit einzureichen.
    • Bei Rückkehr zum alten Verein, wenn der neue Verein der Rückkehr zustimmt und der Spieler für den neuen Verein noch kein Verbandsspiel bestritten hat. Ebenso, wenn ein Spieler während des Laufes der Wartezeit (für Verbandsspiele) aufgrund der Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel (und ohne Bezahlung) zu seinem bisherigen Verein zurückkehrt und für den neuen Verein noch kein Spiel (weder Verbands- noch Privatspiel) bestritten hat.
  • Sonder-Spielrecht für Herren- und Frauenteams

    A-Junioren des älteren Jahrgangs sowie Juniorinnen des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs können ab 1. Juli des laufenden Spieljahres in allen Herrenmannschaften bzw. in allen Frauenmannschaften (bei Frauenmannschaften jedoch lediglich einmal am gleichen Wochenende von Freitag bis Sonntag) eingesetzt werden. Die Spieler verlieren dadurch nicht die Spielberechtigung für die A-Junioren bzw. B-Juniorinnen ihres Vereins. Dies gilt auch bei Spielgemeinschaften.Voraussetzungen hierfür sind:

    a) schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters bei Junior(inn)en unter 18 Jahren
    b) ärztliches Attest über die Tauglichkeit im Herren-/Frauenfußball bei Junior(inn)en unter 18 Jahren (ein einfaches allgemeinärztliches Attest, das die Tauglichkeit im Herren-/Frauenfußball bescheinigt, ist ausreichend)
    c) Junior(inn)en-Spielrecht für den antragstellenden Verein

    Für die Erfüllung der Bestimmungen und die Aufbewahrung der entsprechenden Bestätigungen ist der Verein verantwortlich.

    Es ist also kein Antrag mehr bei der Verbandsgeschäftsstelle zu stellen. Für diese Jugendlichen gibt es keine Marke mehr bzw. ist keine Marke mehr erforderlich (Beschluss vom Verbandstag am 12./13. Juli 2002)!

    Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich auf die neueste Änderung hinweisen, die sich durch die Beschlüsse des Verbandstages vom 04./05. Mai 2018 wieder ergeben hat und seit dem 01.07.2018 in Kraft getreten ist: Jüngere A-Junioren können grundsätzlich erst mit vollendetem 18. Lebensjahr in den Herrenmannschaften mitwirken (vorher nicht).

    Aus Gründen der Talentförderung kann A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, die noch keine 18 Jahre alt sind mit Zustimmung des Verbands-Jugendausschusses eine Herrengenehmigung für die erste (und/oder ggf. auch zweite) Amateurmannschaft erteilt werden. Dies gilt nur für Spieler, die einer aktuellen Auswahlmannschaft des DFB oder BFV angehören oder eine Spielberechtigung für einen Lizenzverein besitzen. Die Voraussetzungen a) bis c) gelten in gleicher Weise. Die Genehmigung für diese Spieler erteilt die Verbands-Passabteilung durch Eintragung des vorzeitigen Herren-Spielrechts für die erste (und/oder ggf. zweite) Amateurmannschaft in den Spielerpass. Ohne zusätzliche Eintragung des vorzeitigen Herren-Spielrechts besteht kein Spielrecht für die erste (und/oder ggf. zweite) Amateurmannschaft.

  • Altersklassen und Geburtsjahrgänge der Junioren im Spieljahr 2019 / 2020

    Junioren- Altersklasse

    Spieler mit Geburtsjahren

    A-Junioren (U19/U18)

    Ältere A-Junioren

    Jüngere A-Junioren

    2001/2002

    01.01.2001 – 31.12.2001

    01.01.2002 – 31.12.2002

    B-Junioren/innen (U17/U16)

    Ältere B-Junioren/innen

    Jüngere B-Junioren/innen

    2003/2004

    01.01.2003 – 31.12.2003

    01.01.2004 – 31.12.2004

    C-Junioren/innen (U15/U14)

    Ältere C-Junioren/innen

    Jüngere C-Junioren/innen

    2005/2006

    01.01.2005 – 31.12.2005

    01.01.2006 – 31.12.2006

    D-Junioren/innen (U13/U12)

    Ältere D-Junioren/innen

    Jüngere D-Junioren/innen

    2007/2008

    01.01.2007 – 31.12.2007

    01.01.2008 – 31.12.2008

    E-Junioren/innen (U11/U10)

    Ältere E-Junioren/innen

    Jüngere E-Junioren/innen

    2009/2010

    01.01.2009 – 31.12.2009

    01.01.2010 – 31.12.2010

    F-Junioren/innen (U9/U8)

    Ältere F-Junioren/innen

    Jüngere F-Junioren/innen

    2011/2012

    01.01.2011 – 31.12.2011

    01.01.2012 – 31.12.2012

    G-Junioren/innen (U7) und jünger

    ab 2013 (01.01.2013 und jünger)

     

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