Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
unter bestimmten Voraussetzung ist das Durchführen von Testspielen in Bayern wieder erlaubt. Hier erhaltet ihr nun einen kurzen Überblick über die Informationen, die uns bisher vorliegen.
- Stand heute müssen Spieler und Schiedsrichter nicht getestet werden.
- Grundsätzlich heißt es wie immer, Abstand halten, wenn dieser Abstand von 1,5 m nicht einzuhalten ist (beim Gang in die Kabine, beim Gang auf die Toilette, etc.), dann muss der Mundschutz getragen werden. Also braucht jeder Schiedsrichter sicherheitshalber bei jedem Einsatz einen Mundschutz (außerhalb des Spielfeldes).
- Für den SR muss eine eigene Kabine mit Duschmöglichkeit vorhanden sein – falls nicht entscheidet der SR, ob er das Spiel dennoch leiten möchte und sich zu Hause duscht, hier wäre eine vorherige Kontaktaufnahme mit den Heimverein wünschenswert. Zu Überlegen wäre, die Schiedsrichter nach Möglichkeit regional anzusetzen (kurze Wege), natürlich nur wo es die Spielklasse auch zu lässt. Somit hätte der SR die Möglichkeit, bereits umgezogen anzureisen und ggf. zuhause zu duschen.
- Wer sich unsicher fühlt, soll und muss auch keine Spiele leiten.
- Auf dem Spielfeld: kein gemeinsames Einlaufen, kein Shake-Hands (analog zu den letzten Bundesliga Spielen)
- Nach dem Spiel: Ein zügiges Verlassen des Spielortes ist sinnvoll – der ESB kann zeitnah auch zu Hause abgeschlossen werden, sofern der Zeitrahmen eingehalten werden kann.
- Schiedsrichter sind nicht dazu da, um die gesetzlichen Regelungen umzusetzen oder gar durchzusetzen. Falls z.B. verbotener Weise Zuschauer anwesend sind, ist keine Meldung an das Sportgericht oder staatliche Behörden zu verfassen -> hier steht der Heimverein in Verantwortung.
- Alle am Spiel beteiligten Personen müssen zwecks Nachvollziehbarkeit von möglichen Infektionsketten namentlich erfasst sein (kann durch den ESB auch erfüllt sein). Auch dies liegt in der Verantwortung des Heimvereins!
Bei der An-, Abreise eines SR-Gespannes sollten analog wie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Dies liegt in der Verantwortung einen jeden Einzelnen.
Alle weiteren Informationen findet ihr dazu unter www.zusammenhalt.bayern.