So verfährt das Sportgericht Bayern
(cph). Nur einen Monat nach dem Besuch von Dr. Bernhard Gutowski durfte sich die Gruppe Nordschwaben über einen weiteren hochrangigen Gastreferenten freuen. Mit Heiko Loder durfte die Gruppenführung nicht nur eines ihrer fördernden Mitglieder, sondern zugleich einen der hochrangigsten Sportrichter des Bayerischen Fußballverbandes begrüßen. Heiko ist Vorsitzender des Sportgerichts Bayern, in dieser Funktion ist er unter anderem als Einzelrichter für die Regionalliga Bayern, die Junioren-Förderligen sowie Futsal zuständig.
Das Sportgericht Bayern, welches neben dem Vorsitzenden aus fünf Beisitzern besteht, entscheidet über sämtliche Meldungen in den Verbandsspielen im Juniorinnen-, Junioren-, Frauen- und Herrenspielbetrieb. In der vergangenen Saison 2024/25 mussten die Sportrichter knapp 1.100 Fälle aburteilen, nachdem sie zwei Jahre zuvor noch über weniger als 900 Meldungen zu entscheiden hatten. Zu Heikos Zuständigkeitsbereich gehören auch Anzeigen gegen Unparteiische. So waren zum Zeitpunkt seines Vortrags vier Verfahren gegen Verbandsschiedsrichter anhängig - unter anderem wegen verspätetem Abschluss des ESB oder falscher Meldungen.
Zu Beginn seiner Ausführungen zeigte Heiko das übliche Verfahren vor dem Sportgericht Bayern bei einem Feldverweis auf Dauer auf. Bevor der Sportrichter tätig wird, reicht zunächst der Verbandsanwalt, der ebenso wie das Sportgericht die Meldung vom Unparteiischen erhalten hat, einen vorläufigen Strafantrag ein. Anschließend hat der betroffene Verein die Möglichkeit, binnen einer Frist von 24 Stunden bzw. drei Tagen (abhängig von der Spielklasse) Gelegenheit, diesem Antrag zuzustimmen oder eine Stellungnahme abzugeben. Danach verfasst wiederum der Verbandsanwalt einen endgültigen Strafantrag mit gleichem oder reduziertem Strafmaß, ehe der Einzelrichter ohne mündliche Verhandlung ein Urteil fällt. Gegen diese Entscheidung kann der betroffene Verein binnen der oben genannten Frist Einspruch einlegen. Über diesen Rechtsbehelf entscheidet nunmehr die Sportgerichtskammer, welche aus dem Vorsitzenden, dem Einzelrichter und einem weiteren Beisitzer besteht, wiederum per Urteil. Hiergegen steht dem Verein nunmehr das Rechtsmittel der Berufung binnen einer Frist von einer Woche zur Verfügung, wobei das Verfahren dann vor dem Verbandssportgericht fortgeführt wird.
Das Strafmaß des Sportgerichts Bayern reicht von Geldstrafen und Sperren bis zum Punktabzug, welcher beispielsweise bei einem unzulässigen Einsatz von Spielern ausgesprochen wird. Anhand einiger Meldungen erläuterte Heiko die getroffenen Entscheidungen des Sportgerichts. Dabei appellierte er an die Unparteiischen, die Meldungen ausführlich zu verfassen und den Vorfall möglichst genau zu beschreiben, damit sich die Sportrichter ein genaues Bild von der geschilderten Situation machen können. Schiedsrichter und Richter arbeiten hierbei quasi „Hand in Hand“. Allerdings müssten die Meldungen auch wahrheitsgemäß erfolgen, da die Sportrichter auch auf vorhandenes Videomaterial zurückgreifen. Anhand von Beispielen zeigte er eindrücklich auf, dass Meldungen immer wieder vom tatsächlichen Geschehen abweichen und letztlich - schlicht und ergreifend - falsch sind. Häufig werden jedoch die Situationen von den Kameras nicht genau aufgelöst, weshalb der Meldung nach wie vor eine hohe Bedeutung zukommt.
Hat das Schiedsrichtergespann einen Vorfall nicht wahrgenommen und kann aufgrund von Videobildern jedoch ein grobes Vergehen nachgewiesen werden, haben die Sportrichter die Möglichkeit, den Übeltäter per einstweiliger Verfügung zu sperren. In diesen Fällen erfolgt die Anzeige durch den gegnerischen Verein. So wurde in der vergangenen Saison ein Spieler aufgrund eines durch Videoaufzeichnung eindeutig feststellbaren Faustschlags für ein Jahr gesperrt.
Auch das leidige Thema Pyrotechnik nimmt ein immer größeres Ausmaß an. Unrühmlicher Höhepunkt der vergangenen Saison war die Regionalliga-Begegnung 1. FC Schweinfurt 05 - Würzburger Kickers, in deren Verlauf über 20 Vorfälle aus dem Gästeblock gezählt wurden. Hier griff das Sportgericht durch und sanktionierte die Gäste mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro, einem Abzug von vier Punkten sowie einer Fanblocksperre bei Heimspielen.
Mit Hilfe der zahlreichen Videoszenen konnte Heiko die Tätigkeit eines Sportrichters und dessen Erwartungen an die Schiedsrichter anschaulich darlegen und thematisieren. Für die Nordschwaben war es ein spannender und kurzweiliger Einblick in den Alltag eines Sportrichters.
Foto: sb