So verfährt das Sportgericht Bayern
(cph). Bei der April-Versammlung durfte die Gruppe Nordschwaben mit Heiko Loder nicht nur eines der fördernden Mitglieder, sondern zugleich einen der hochrangigsten Sportrichter des Bayerischen Fußballverbandes begrüßen. Heiko ist Vorsitzender des Sportgerichts Bayern und in dieser Funktion unter anderem als Einzelrichter für die höchste Spielklasse des BFV, die Regionalliga Bayern, zuständig.
Das vierköpfige Richtergremium entscheidet über sämtliche Meldungen in den Verbandsspielen im Juniorinnen-, Junioren-, Frauen- und Herrenspielbetrieb, also der Landes- und Bayernligen sowie der Regionalliga im Herrenbereich. Diese Zahl an Sportrichtern ist auch dringend vonnöten, müssen während einer Saison doch ca. 850 bis 900 Fälle abgeurteilt werden.
Heiko zeigte zu Beginn seiner Ausführungen anschaulich das „Standard-Verfahren“ vor dem Sportgericht Bayern bei einer Roten Karte auf. Bevor der Sportrichter tätig wird, reicht zunächst der Verbandsanwalt, der ebenso wie das Sportgericht die Meldung vom Unparteiischen erhalten hat, einen vorläufigen Strafantrag ein. Anschließend hat der betroffene Verein die Möglichkeit, binnen einer Frist von 24 Stunden bzw. drei Tagen (abhängig von der Spielklasse) Gelegenheit, diesem Antrag zuzustimmen oder eine Stellungnahme abzugeben. Danach verfasst wiederum der Verbandsanwalt einen endgültigen Strafantrag mit gleichem oder reduziertem Strafmaß, ehe der Einzelrichter ohne mündliche Verhandlung ein Urteil fällt. Gegen diese Entscheidung hat der betroffene Verein die Möglichkeit, binnen der oben genannten Frist von 24 Stunden bzw. drei Tagen Einspruch einzulegen. Über diesen Rechtsbehelf entscheidet nunmehr die Sportgerichtskammer, welche aus dem Vorsitzenden, dem Einzelrichter und einem weiteren Beisitzer besteht, wiederum per Urteil. Hiergegen steht dem Verein nunmehr das Rechtsmittel der Berufung binnen einer Frist von einer Woche zur Verfügung, wobei das Verfahren dann vor dem Verbandssportgericht fortgeführt wird.
Das Strafmaß des Sportgerichts Bayern reicht von Geldstrafen und Sperren bis zum Punktabzug, welcher beispielsweise bei einem unzulässigen Einsatz von Spielern ausgesprochen wird. Beispielhaft erläuterte Heiko anhand einiger Meldungen den Verfahrensablauf und die getroffenen Entscheidungen des Sportgerichts. Dabei appellierte er an die Unparteiischen, die Meldungen ausführlich zu verfassen und den Vorfall möglichst genau zu beschreiben, damit sich die Sportrichter ein genaues Bild von der geschilderten Situation machen können. Schiedsrichter und Richter arbeiten hierbei quasi „Hand in Hand“. In Spielen mit Sporttotal wird natürlich auch auf die TV-Bilder zurückgegriffen, jedoch werden viele Situationen von der Kamera nicht genau aufgelöst, weshalb der Meldung auch bei Verbandsspielen nach wie vor eine hohe Bedeutung zukommt.
Zudem richtete Heiko den dringenden Appell an die Unparteiischen, die Spielerpässe genau zu kontrollieren. Verstöße gegen das Spielrecht und Passmängel stellen bei Freundschaftsspielen den häufigsten Grund für eine Meldung dar. Im Lauf der Saison bilden hingegen die ausgesprochenen Roten Karten die Mehrzahl. Dabei lässt sich nach ständiger Rechtsprechung festhalten, dass eine „Notbremse“ generell mit einer Sperre von zwei Spielen belegt wird - es sei denn, aus der Spielfortsetzung fällt ein Tor und die „Notbremse“ war somit wirkungslos. In diesem Fall reduziert sich die Sperre auf ein Spiel. Zudem ist der fehlbare Spieler bei einem ausgesprochenen Feldverweis auf Dauer für alle Partien - also für Liga-, Pokal- und Freundschaftsspiele - so lange gesperrt, bis das Sportgericht ein Urteil gesprochen hat. Beim Hallenfußball gilt hingegen die Sperre nur für Hallen- und Futsalturniere.
Für die Nordschwaben war dies ein interessanter und kurzweiliger Blick auf eine Thematik, mit dem die Schiedsrichter üblicherweise nur sehr wenig zu tun haben. Es war hochinteressant zu sehen, welches Prozedere durch eine Meldung in Lauf gesetzt wird und wie die Sportgerichtsverfahren bis hin zur endgültigen Entscheidung ablaufen. Zum Schluss bedankte sich Obmann Tobias Heuberger bei Heiko und überreichte ihm als kleines Dankeschön das Gruppenhandbuch.
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