Mit Wirkung zum 8. Juni 2020 wird es weitere Lockerungen im Sport im Freistaat geben: Dies hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen. Für den Fußball gilt weiter ein eingeschränkter und kontaktloser Trainingsbetrieb.
Für den Fußball, der nach wie vor unter der Kategorie „kontaktfreier Outdoor-Trainingsbetrieb“ geführt wird, gilt auch ab 8. Juni 2020 die jetzt bereits aktuell verpflichtende Maßgabe, dass auf einem Großfeld mit bis zu 20 Personen und unter Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 Metern trainiert werden darf – allerdings aktuell in maximal vier Kleingruppen mit höchstens jeweils fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer). Inwieweit sich die jetzt noch gültige Größe der Kleingruppen im Fußball möglicherweise ab dem 8. Juni 2020 ändern wird, steht noch nicht fest. Hier befindet sich der Bayerische Fußball-Verband (BFV) im Austausch mit den zuständigen Ministerien und dem Bayerischen Landessport-Verband (BLSV).
„Sobald wir hier Klarheit haben, werden wir unsere Vereine entsprechend informieren und unseren Leitfaden diesbezüglich auch anpassen“, sagt Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der den BFV in den Gesprächen mit dem BLSV und den Ministerien vertritt: „Bis dahin bitten wir alle Vereinsvertreter, sich an die Vorgaben aus dem aktuell gültigen Leitfaden, der auf der Website des BFV zum Download (hier unter dem Reiter Trainingsbetrieb) bereitsteht, zu halten. Wir weisen auch jetzt noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Regelungen nicht der BFV erlässt, sondern dies der Staatsregierung obliegt. Aktuell geht es schlichtweg darum, dass überhaupt wieder die Möglichkeit eines sehr eingeschränkten Trainings in Kleingruppen mit entsprechenden Vorkehrungen besteht. Diese Möglichkeit enthält der BFV seinen Mitgliedern natürlich auch nicht vor. Vielerorts besteht aus verschiedensten Gründen ein großer Wunsch, schnellstmöglich auf den Fußballplatz zurückzukehren. Wiederum andere Vereine sehen in der Umsetzung der staatlichen Vorgaben einen zu großen organisatorischen Aufwand und bieten deshalb noch kein Training an.“
Ein weiteres digitales Handbuch, das ebenfalls zum Download (hier unter dem Reiter Trainingsbetrieb) bereit steht, beinhaltet zudem zahlreiche Tipps der BFV-Verbandstrainer für die Umsetzung eines eingeschränkten Trainingsbetriebs unter Maßgabe der staatlichen Vorgaben.
Bayerns Sportminister Joachim Herrmann hat dem Ministerrat außerdem einen Stufenplan vorgelegt, wie – vorbehaltlich der weiteren pandemischen Entwicklung – die Schritte zu einer weiteren Öffnung des Sports aussehen könnten: So käme in einem nächsten Schritt nach den Lockerungen zum 8. Juni die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs wie etwa die Aus- und Fortbildungen für Trainer und Übungsleiter sowie die Öffnung von Hallenbädern in Betracht. Als dritten Schritt sieht der Plan eine Zulassung des Wettkampbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vor. Der vierte Baustein des Plans beinhaltet schließlich die Zulassung des Sportbetriebs für Sportarten mit Kontakt – darunter auch Fußball – sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern und weitere Lockerungen. Hierfür gibt es aber noch keinen genauen Zeitpunkt und auch noch kein genanntes Zeitfenster.
Die am 8. Juni anstehenden Lockerungen könne man aufgrund der aktuellen günstigen Entwicklung der Corona-Pandemie auch guten Gewissens verantworten, so der Sportminister: „Jetzt haben unsere Bürgerinnen und Bürger wieder vielfältige Möglichkeiten sich noch umfassender sportlich zu betätigen. Damit auch in Corona-Zeiten gilt: Bayern ist und bleibt Sportland.“