Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat die DJK Vilzing mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro belegt: Die Oberpfälzer hatten am 32. Spieltag der Regionalliga Bayern in der Partie beim FC Eintracht Bamberg gegen § 25 (2) der Regionalligaordnung (U23-Regelung) verstoßen. Die DJK Vilzing hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht berücksichtigte in seinem Urteil den Spruch des Schiedsgerichts am OLG Nürnberg vom vergangenen Donnerstag in der „Causa Schwaben Augsburg“. Das hatte in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der Verstoß fahrlässig begangen worden sei und insofern keine Spielwertung in Frage gekommen ist. Das Schiedsgericht hat in seinem Urteil aber auch klar festgestellt, dass ein vorsätzlicher Verstoß gegen die U23-Regel zu einer anderen rechtlichen Betrachtung kommen könnte. § 25 (2) der Regionalligaordnung besitzt weiterhin seine Gültigkeit. Entsprechend ist dieser von den Vereinen auch zu beachten.