Das erweiterte Infektionsschutzgesetz mit der sogenannten "Bundes-Notbremse" tritt an diesem Samstag (24. April 2021) in Kraft - es erlaubt im Grundsatz für Kinder unter 14 Jahren zwar minimale Erleichterungen: Doch in Bayern spielt nicht mal das eine Rolle! Für den Trainingsbetrieb im Freistaat gilt weiter die aktuell veröffentlichte Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Im Klartext: Lockerungen beim Sport bleiben auch für die Kids aus!
"Die Bundes-Notbremse ist keineswegs der erhoffte und in unseren Augen längst überfällige Schritt in die richtige Richtung. Das Gegenteil ist der Fall. Nahezu alle Expert*innen-Meinungen und harten Fakten wurden erneut negiert. Ich bleibe dabei und wiederhole mich ausdrücklich: Der Amateur- und Jugendfußball stellt kein pandemisches Problem dar, sondern ist vielmehr fixer Teil der Lösung. Das muss endlich auch so akzeptiert werden. Bis heute kann niemand erklären, warum in der Schule getestete Kinder nicht auch am Nachmittag gemeinsam unter Aufsicht und unter Einhaltung der etablierten Hygienekonzepte trainieren dürfen. Sport ist wichtig für unsere Gesellschaft, er ist wichtig für die Gesundheit. Der Sport gibt Menschen Bewegung und Lebensfreude zurück, ganz besonders Kindern und Jugendlichen. Das bleibt ihnen mit dieser Regelung, die noch dazu für uns in Bayern ohnehin nicht umgesetzt wird, faktisch verwehrt und hat drastische Folgen – für Körper und Psyche, aber auch für den Unterbau in unseren Vereinen", sagt BFV-Präsident Rainer Koch.
Die strengeren bayerischen Regelungen für das kontaktlose Training gelten somit weiterhin bis zum 9. Mai 2021 – bis dahin läuft die aktuelle 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Aktuell ist in Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern, in denen eine 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird, nur kontaktfreier Sport im Freien mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt. Die Möglichkeit des Trainings in Fünfergruppen für Kinder unter 14 Jahren - wie es das Bundesgesetzt sieht - besteht aktuell in Bayern nicht.
Auch DFB-Präsident Fritz Keller äußerte sich zur neu beschlossenen "Bundes-Notbremse und forderte von der Politik mehr Vertrauen in den Amateursport: "Die Politik sollte jede Entscheidung auf der Basis von Fakten treffen. Immer mehr wissenschaftliche Studien von Aerosolforschern und Epidemiologen belegen das äußerst minimale Infektionsrisiko an der frischen Luft und die wachsenden Gefahren für die Gesundheit aufgrund des Bewegungsmangels. Wer draußen Fußball spielt, gefährdet seine Gesundheit nicht, ganz im Gegenteil: Er stärkt sie. Freiluftsport sollte unter Einhaltung der bewährten Hygienekonzepte endlich wieder umfassender ermöglicht werden. Unsere Amateursportler*innen und Vereine haben mehr Vertrauen und Unterstützung verdient. Sie benötigen klare Perspektiven und keine schwer nachvollziehbaren Entscheidungen allein auf der Basis von Inzidenzwerten."
Sportausübung ist zulässig (gültig seit 8. März 2021):
Der BFV verweist in diesem Zuge auch darauf, dass die aktuellen Regelungen vor Ort die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden auch nochmals explizit auf ihren Internetseiten (Landkarte) veröffentlichen.