Achtung: Am Sonntag, den 31. August 2025 endet im Amateurbereich die Frist für den Vereinswechsel in der Sommerwechselperiode bei den Erwachsenen. Da der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag fällt, werden auch noch Anträge berücksichtigt, die bis Montag beim BFV eintreffen. Das heißt: Bis spätestens 1. September 2025 muss zumindest der Passantrag in der Passabteilung der Verbandsgeschäftsstelle des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) in München vorliegen.
Bis dahin muss der BFV-Passabteilung neben dem Passantrag auch eine Ausfertigung des Vertragsspielervertrags und bei bisherigen Vertragsspielerinnen oder Spielern außerdem der Nachweis der Vertragsbeendigung vorliegen.
Maßgebend ist der tatsächliche Eingang beim BFV und nicht der Poststempel!
Passanträge (und ggf. Vertragsspielerverträge bzw. Vertragsauflösungen), die nach diesen Fristen beim BFV eingehen, fallen nicht mehr in die Wechselperiode I. Das bedeutet, dass immer eine Wartefrist anzusetzen ist (im Erwachsenenbereich bei Zustimmung Spielrecht ab 1. Januar 2026).
Davon ausgenommen sind sämtliche Fälle, bei denen keine Wartezeit anzusetzen ist (vgl. § 44 SpO bzw. die aufgeführten Fälle auf der zweiten Seite der Passanträge) sowie die Vereinswechsel im Junioren- und Juniorinnenbereich: hier läuft die Wechselfrist noch bis zum 30. September 2025.